ZWEIRAD Führerschein
Klasse A
Motorrad auch mit Beiwagen
- Mindestalter 24 Jahre (20 Jahre bei Erweiterung A2)
- Inklusive der Klassen AM, A1, A2
- Bei Vorbesitz A2 länger als 2 Jahre keine Ausbildungspflicht, nur praktische Prüfung vorgeschrieben
- Bei Vorbesitz A1 oder A2 kürzer als 2 Jahre 6 Sonderfahrten Pflicht
- Ohne Vorbesitz 12 Sonderfahrten Pflicht
Klasse A1
Leichtkraftrad bis 125 ccm³ und 11 KW (15 PS)
- Mindestalter 16 Jahre
- Inklusive der Klassen AM
Mit dem A1 Führerschein entfällt die Theorieprüfung und alle Sonderfahrten für die Führerscheinklasse A2.
Klasse A2
Motorrad auch mit Beiwagen bis 35 KW (48 PS)
- Mindestalter 18 Jahre
- Inklusive der Klassen AM, A1,
- Bei Vorbesitz A1 länger als 2 Jahre keine Ausbildungspflicht, nur praktische Prüfung vorgeschrieben
- Bei Vorbesitz A1 kürzer als 2 Jahre 6 Sonderfahrten Pflicht
- Ohne Vorbesitz 12 Sonderfahrten Pflicht
Klasse AM
Kleinkrafträder bzw. Roller bis 50 ccm³
- Mindestalter 15 Jahre
- Max. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Klasse MOFA
Mofa mit max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Mindestalter 15 Jahre